AGB
Als Kunde von Pühringer Fotografie bitten wir Sie, sich folgende Hinweise, sowie die AGB genau durchzulesen und diese zu beachten:
Sie sollten pünktlich zum Fototermin erscheinen, eine Verzögerung/Verspätung kann von der Aufnahmedauer abgezogen werden.
Pühringer Fotografie übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.
Bitte denken Sie daran, bei einem längeren Fototermin ausreichend Verpflegung (Getränke etc.) mitzubringen.
Pühringer Fotografie ist – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht – berechtigt von ihm hergestellte Lichtbilder zur Bewerbung seiner Tätigkeit zu verwenden. Der Vertragspartner erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken des Fotografen seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB. Der Vertragspartner erteilt auch unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten und insbesondere die hergestellten Lichtbilder im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken des Fotografen verarbeitet werden, auf der eigenen Webseite, in einem Schau-Album und auf Social-Media-Plattformen (insbesondere Facebook und Instagram) zu Referenzzwecken zu nutzen. Das Einverständnis des Kunden ist Buchungsvoraussetzung.
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fotografien, Fotoreportagen und damit zusammenhängende Dienstleistungen
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gem. § 1KSchG und Unternehmen § 1 KSchG ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
1.2 Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Pühringer Fotografie gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt Pühringer Fotografie nicht an, es sei denn, ihre Geltung ist ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von Pühringer Fotografie hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)
2. Vertragspartner, Anschrift
2.1 Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist Pühringer Fotografie,
vertreten durch die Robert Pühringer, Ziegelstraße 44a, 6401 Inzing
Telefon: +436767111442
Email: robert.puehringer2@gmail.com
Web: Fotograf | Pühringer Fotografie (robert-puehringer.com)
3. Angebot, Vertragsschluss
3.1 Ein Angebot an den Auftraggeber ist für Pühringer Fotografie bezüglich des Termins nur im Sinne einer Vormerkung zu sehen und hat eine Gültigkeit von max. 14 Tagen.
Eine Bindung kommt erst nach verbindlicher Beauftragung von Pühringer Fotografie durch den Auftraggeber zustande.
3.2 Eine verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber gegenüber Pühringer Fotografie ohne vorhergehendes Angebot von Pühringer Fotografie stellt ein Angebot zum Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung dar.
Durch die Abgabe einer Bestellung bzw. durch die Annahme eines Angebots akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3.3 Dem Kunden wird eine Auftragsbestätigung zugesandt mit allen wesentlichen Daten, diese Auftragsbestätigung ist verbindlich für Auftraggeber und Pühringer Fotografie.
4. Preise, Versandkosten
4.1 Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Da Pühringer Fotografie ein Kleinunternehmen ist wird das Honorar ohne Umsatzsteuer ausgewiesen gem. § 6 Abs 1 Z 27 UStG Kleinunternehmerregelung.
Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage wird eine erste Anzahlung von 20-50% der voraussichtlichen Endsumme berechnet, die Prozent der Anzahlung richten sich nach der Gesamthöhe des Auftragswertes.
Pühringer Fotografie bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage und den Betrag per E- Mail und damit wird diese erste Anzahlung innerhalb von 7 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung von Pühringer Fotografie und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Spätestens 5 Werktage nach dem Hochzeitstermin / Fototermins wird eine weitere Zahlung von 80-50 % des Auftragswerts fällig. Diese zweite Zahlung ist unaufgefordert zu leisten. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten. Alle Rechnungen werden dem Kunden/ Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
4.2 An- und Abreisen von Pühringer Fotografie erfolgen jeweils von Inzing aus. Die jeweiligen Reisekosten werden im Vertrag verbindlich festgelegt.
Übersteigt die An- und Abreise von Pühringer Fotografie den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet:
Je gefahrenem km 0,50 EUR. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Doppelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen erfolgt in der Regel eine Übernachtung von 2 Nächten. Essen und Getränke während der Reportage werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
4.3 Sollte es zu einer Mahnung kommt werden dem Honorar Verzugszinsen angerechnet diese Verzugszinsen belaufen sich auf 10 % p.a. des vereinbarten Honoras. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Pühringer Fotografie behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
4.4 Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann Pühringer Fotografie eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Pühringer Fotografie auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
4.5 Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis von Pühringer Fotografie vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 75 % des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an Pühringer Fotografie zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Reservierungsgebühren werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Digitale Fotografie: Das Eigentum an den Bilddateien steht dem Fotografen zu. Ein Recht auf Übergabe digitaler Bilddateien besteht nur nach ausdrücklich schriftlicher Vereinbarung und betrifft – sollte keine abweichende Vereinbarung bestehen – nur eine Auswahl und nicht sämtliche, vom Fotografen hergestellte Bilddateien. Jedenfalls gilt die Nutzungsbewilligung nur im Umfang des Punktes 8 als erteilt.
5.2 Eine Vervielfältigung oder Verbreitung von Lichtbildern in Onlinedatenbanken, in elektronischen Archiven, im Internet oder in Intranets, welche nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-Rom, oder ähnlichen Datenträgern ist nur auf Grund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet. Das Recht auf eine Sicherheitskopie bleibt hiervon unberührt.
5.3 Der Fotograf wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht für die Dauer von einem Jahr archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.
5.4 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Waren (Online-Galerie, Fotobuch, etc.) Eigentum von Pühringer Fotografie.
6. Ausführung der Vertragspflichten
6.1 Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Freiraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von Pühringer Fotografie ausgeübten künstlerischen Freiraumes, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
6.2 Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. Pühringer Fotografie ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.
6.3 Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht gestattet.
6.4 Insbesondere bei Halb- oder Ganztagesbuchungen sind Pühringer Fotografie oder deren Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.
6.5 Pühringer Fotografie wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden.
6.6 Pühringer Fotografiel verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden werden die Daten für maximal 10 Monate gespeichert. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben bei Pühringer Fotografie und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
6.7 Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an Pühringer Fotografie übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt.
6.8 Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. Sofern von fotografierten Personen unter Hinweis auf deren Persönlichkeitsrecht eine Verwendung einzelner Bilder untersagt wird, erhöht sich der Vertragspreis infolge der erhöhten Abwicklungsaufwendungen um 20%.
7. Gewährleistung/Haftung
7.1 Gegen Pühringer Fotografie gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens Pühringer Fotografie verursacht worden ist.
7.2 Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen von Pühringer Fotografie) Pühringer Fotografie zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall von Pühringer Fotografie kommen, bemühen sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
7.3 Pühringer Fotografie haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet Pühringer Fotografie keinen Ersatz.
7.4 Pühringer Fotografie ist berechtigt, Fremdlabore, Retuscheure, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. Pühringer Fotografie ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen.
7.5 Pühringer Fotografie haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
7.6 Pühringer Fotografie haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantie Leistungen der Hersteller des Fotomaterials.
Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt der Pühringer Fotografie keine Haftung.
7.7 Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann Pühringer Fotografie hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.
Sollte die gelieferte Ware einen Fehler haben, so ist sie an Pühringer Fotografie zurückzusenden und kurz schriftlich mitzuteilen, um welchen Fehler es sich handelt. Die Rücksendung muss an die unter Ziff. 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Anschrift erfolgen.
Diese lautet:
Pühringer Fotografie, Ziegelstraße 44a, 6401 Inzing
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7.8 Pühringer Fotografie wird, soweit möglich, für gelieferte Waren in angemessener Zeit Ersatz liefern oder für die Beseitigung des Fehlers sorgen. Bei fehlgeschlagener Fehlerbeseitigung bzw. Ersatzlieferung kann der Kunde den Preis angemessen mindern. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Lieferung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
7.9 Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich bei Pühringer Fotografie geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch Pühringer Fotografie beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar.
Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
7.10 Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von Pühringer Fotografie bestätigt worden sind. Pühringer Fotografie haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8. Nutzungs- und Urheberrechte
8.1 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen dem Fotografen zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkung etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur so viele Rechte wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrages) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt.
8.2 Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesondre nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt: Foto: © Pühringer Robert | www.robert-puehringer.com. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs 3. UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk.
8.3 Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung nach dem, dem Fotografen bekannten Vertragszweck erforderlich ist.
8.4 Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung / Namensnennung (Punkt 2.2 oben) erfolgt.
8.5 Im Fall einer Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostspieligen Produkten (Kunstbücher, Videokassetten) reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein Stück. Bei Veröffentlichung im Internet ist dem Fotograf die Webadresse mitzuteilen.
9. Datenschutz
Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an Pühringer Fotografie bekanntgegeben werden, ist Pühringer Fotografie berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung sowie für weitere Werbemaßnahmen seitens der Pühringer Fotografie zu speichern. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu. Pühringer Fotografie verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben. Weiters müssen Personen bezogene Daten für die Dauer der Aufbewahrungspflichten nach § 132 Abs 1 BAO (Buchhaltung/Rechnungslegung) aufbewahrt werden und können daher nicht gelöscht werden.
10. Kennzeichnung:
10.1 Der Fotograf ist berechtigt, die Lichtbilder sowie die digitalen Bilddateien in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Drucker etc.). Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern. Dies gilt ins besonders auch für alle bei der Herstellung erstellten Vervielfältigungsmittel bzw. bei der Anfertigung von Kopien digitaler Bilddateien.
10.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, digitale Lichtbilder so zu speichern, dass die Herstellerbezeichnung mit den Bildern elektronisch verknüpft bleibt, sodass sie bei jeder Art von Datenübertragung erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
11. Nebenpflichten:
11.1 Für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält den Fotografen diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie hinsichtlich von Verwendungsansprüchen gem. § 1041 ABGB. Der Fotograf garantiert die Zustimmung von Berechtigten nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke (Punkt 8).
11.2 Sollte der Fotograf vom Vertragspartner mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder beauftragt werden, so versichert der Auftraggeber, dass er hierzu berechtigt ist und stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf eine Verletzung dieser Pflicht beruhen.
11.3 Der Vertragspartner verpflichtet sich, etwaige Aufnahmeobjekte unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Werden diese Objekte nach Aufforderung nicht spätestens nach zwei Werktagen abgeholt, ist der Fotograf berechtigt, Lagerkosten zu berechnen oder die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers einzulagern. Transport- und Lagerkosten gehen hierbei zu Lasten des Auftraggebers.
12. Anwendbares Recht, Schriftform, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand
12.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland.
12.2 Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernden oder -ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis.
12.3 Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam.
12.4 Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Inzing. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen ebenfalls Innsbruck.
12.5 Allfällige Regressforderung, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel der Produkthaftung im Sinne des PHG gegen den Fotografen richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre des Fotografen verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde. Im Übrigen ist österreichisches materielles Recht anzuwenden. Die Vertragssprache ist deutsch. Liegen die Voraussetzungen des Artikels 5 Abs.2 des Europäischen Schuldvertragsübereinkommens (EVÜ), nicht aber ein Fall des Artikels 5 Abs.4 in Verbindung in Abs.5 EVÜ vor, so führt die Rechtswahl nicht dazu, dass dem Vertragspartner der durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.
12.6 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für von Fotografen auftragsgemäß hergestellte Filmwerke oder Laufbilder sinngemäß, und zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik (Film, Video, etc.).